Kieferorthopädie in Ahrensburg
Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin und hat die Aufgabe Zahn- und Kieferfehlstellungen vorzubeugen und zu therapieren.
Nicht alle vom eugnathen (=optimalen) Gebiß abweichenden Befunde sind behandlungsbedürftig.
Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung angezeigt?
Aus medizinischen Gründen ist eine kieferorthopädische Behandlung angezeigt, wenn:
- die Kau- und Abbeißfunktion beeinträchtigt ist (z.B. "offener Biss")
- eine Störung der Lippen- bzw. Zungenfunktion, des Atmens oder des Sprechens vorliegt (z.B. Lispeln)
- Fehlbildungen (z.B. Engstände) bestehen, die das Risiko von Karies und Parodontalerkrankungen erhöhen und damit den Zahnbestand gefährden
- Funktionsstörungen bestehen, die zu einer Schädigung der Kiefergelenke führen können
Um das Behandlungsziel zu erreichen, nutzt die Kieferorthopädie herausnehmbaren und/oder festsitzenden Apparaturen, mit deren Hilfe Kräfte auf Zähne und Kiefer einwirken. Dadurch lassen sich Zähne bewegen und das Kieferwachstum in eine vorbestimmte Richtung beeinflussen.
Zahnbewegungen können prinzipiell altersunabhängig - also auch beim Erwachsenen - durchgeführt werden, wobei die Behandlung mit zunehmendem Alter schwieriger und langwieriger wird. Fehlstellungen der Kiefer dagegen können nur während der Wachstumsphase beeinflußt werden. Bei Erwachsenen bleibt hier nur noch die Möglichkeit einer chirurgischen Korrektur. In manchen Fällen kann es sogar notwendig sein, bleibende Zähne zu entfernen. Der gewonnene Platz wird genutzt, um die übrigen Zähne gerade und in eine korrekte Verzahnung zu stellen. Das Ergebnis ist wieder eine geschlossene Zahnreihe.
Behandlungsmittel
Welche Behandlungsmittel zur Anwendung kommen ist nicht frei wählbar, sondern hängt von der jeweiligen Behandlungsaufgabe ab. Es können auch im Verlauf einer Behandlung verschiedene Geräte zur Anwendung kommen.
Zu den herausnehmbaren Geräten gehören die unter dem Begriff "Zahnspangen" bekannten Platten, einzeln für einen Kiefer, oder auch doppelt, aber getrennt, für beide Kiefer. Daneben gibt es noch größere, sogenannte funktionskieferorthopädische Geräte (=FKO-Geräte) z.B. Bionatoren oder Doppelvorschubplatten für beide Kiefer.
Die festsitzenden Behandlungsmittel sind allgemein bekannt als "Brackets". Dies sind kleine Metallschlösser, die auf die Zahnoberfläche jedes einzelnen Zahnes aufgeklebt werden. An den Backenzähnen werden die Brackets mit Hilfe von zementierten Metallbändern befestigt. Über entsprechende Drähte werden die Brackets und somit die Zähne miteinander verbunden. Einzig und allein durch die Rückstellkräfte der sehr flexiblen Drähte werden die Zähne im Kiefer bewegt.
Zudem können zusätzlich Gummizüge angebracht werden, um diese Kräfte zu verstärken. Die von uns verwendete Technik nennt sich bioprogressive Therapie nach Ricketts.
Behandlungsdauer
Abhängig von der Zahn- und Kieferfehlstellung beträgt die Behandlungszeit in der Regel 3-4 Jahre und sollte im Alter von 10-11 Jahren beginnen. Bei extremen Befunden ist jedoch ein früheres Eingreifen erforderlich – z.B. ein offener Biß bei einem Habit (=Lippen- oder Zungenfehlfunktion bzw. – fehllage).
Die Kosten für die Behandlung übernimmt die Krankenkasse nur in bestimmten Fällen. Seit 2003 existiert für die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen ein KIG-System (= Kieferorthopädisches-Indikationsgruppen-System), in welches der Patient aufgrund seines Befundes einstuft wird. Fällt der Patient durch dieses Raster ist die Behandlung rein privat zu tragen. Dies bedeutet im Umkehrschluß jedoch nicht, dass die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist. Dieses Stufen-System ist eine reine betriebswirtschaftliche Entscheidung seitens der Krankenkassen.